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Akkreditierung (Hochschulen)

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Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Unter Akkreditierung kann jedoch auch lediglich das Verfahren verstanden werden, das sich eingehend mit einer bestimmten Materie beschäftigt. Hierbei ist die Akkreditierung bereits die Aufnahme der Eigenschaftsuntersuchung und eben nicht die Bescheinigung des Endergebnisses.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Ziele der Akkreditierung

Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:

  1. Qualität von Lehre und Studium sichern, um zur Fakultätsentwicklung beizutragen;
  2. Mobilität der Studierenden erhöhen;
  3. internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern (nota bene: die Akkreditierung garantiert an sich noch nicht die internationale Anerkennung);
  4. Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bakkalaureus-/Bachelor- und Magister-/Master-Studiengänge erleichtern;
  5. Transparenz der Studiengänge erhöhen.

[Bearbeiten] Akkreditierungsrat und Akkreditierungsagenturen

In Deutschland wurde am 8. Dezember 1998 der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen, welche in großem Umfang im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt werden. Die Agenturen wie die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.

Folgende Agenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:

[Bearbeiten] Kosten des Verfahrens

Die Kosten der Akkreditierung eines einzelnen Studienganges liegen in der Regel bei 10.000 bis 15.000 Euro. Bei einigen Akkreditierungsagenturen können Hochschulen Mitglied eines Träger- oder Fördervereins werden, sie erhalten dann einen Rabatt auf die Akkreditierungskosten, werden beteiligt an bestimmten Entscheidungen (z.B. Auswahl und Ernennung der SAK-Mitglieder) und können sich vielfach auch an Beratungen über die Weiterentwicklung der Akkreditierungsgrundlagen beteiligen. Kosteneinsparungen können durch die gemeinsame Akkreditierung affiner Studiengänge erreicht werden (Clusterakkreditierung).

Die Kosten der Akkreditierung sind ein heiß diskutiertes Thema, sowohl die direkten Kosten, d.h. die von den Agenturen in Rechnung gestellten Kosten, als auch die weiteren durch die Akkreditierungsverfahren in den Hochschulen entstehenden Kosten. Auch im Hinblick auf die Kosten werden seit 2005 Alternativen zur Programmakkreditierung diskutiert (Prozessakkreditierung, Systemakkreditierung).

In Bundesländern, die keine zusätzlichen Finanzmittel für die Akkreditierung bereit stellen, gehen diese Kosten zu Lasten der Ausstattung für die Lehre. Inwiefern Qualitätsverbesserungen durch Akkreditierungen erreicht werden ist umstritten. Zu beobachten ist, dass Hochschulen und einzelne Fächer erfolgreiche Akkreditierungen durchaus vorzeigen und als Marketing-Instrument benutzen, dies gilt insbesondere für private Hochschulen. Auch entsteht im Verfahrensverlauf, insbesondere bei den Begehungen im Rahmen der Erstakkreditierungen, vielfach eine besondere Aufmerksamkeit für Fragen von Studium und Lehre, so dass in Akkreditierungsverfahren zumindest ein potentieller Anstoß für die Befassung mit der Qualität von Studium und Lehre vermutet werden kann.

[Bearbeiten] Juristische Kritik

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Umstritten ist, ob eine wirksame Akkreditierung eines Studienganges bereits dann vorliegt, wenn das Akkreditierungsverfahren überhaupt durchlaufen wurde, oder erst, wenn nach dem Verfahren ein positives Akkreditat erteilt wird.

Die Akkreditierung erfolgt, indem die Einhaltung formaler Mindeststandards dokumentiert wird. Hier ist kritisch anzumerken, dass die Ausrichtung auf Minimalanforderungen im besten Fall zur Qualitätssicherung, aber vermutlich noch nicht zur Qualitätssteigerung reicht. Nach aktuellem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Akkreditierungspflicht nach Vorgabe der jeweiligen Landeshochschulgesetze nicht gegen die in Art. 5 III GG normierte Freiheit von Wissenschaft und Lehre.

Hingegen fällt der Rechtswissenschaftler Joachim Lege hinsichtlich der verfassungsmäßigen Zulässigkeit ein vernichtendes Urteil: "Die Akkreditierung von Studiengängen ist trotz privatrechtlicher Organisation der Agenturen nach öffentlichem Recht zu beurteilen. Die Erteilung der Akkreditierung (das Akkreditat) ist ein Verwaltungsakt, wenn sie verbindlich über die Einrichtung oder Genehmigungsfähigkeit eines Studiengangs entscheidet. Enthält das Akkreditat keine verbindliche Entscheidung, ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Akkreditierung angesichts des damit verbundenen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwands unverhältnismäßig, d.h. nichtig. Eine Verpflichtung zur Akkreditierung besteht schon aus formalen Gründen nicht. Es fehlt bereits an 'anerkannten Stellen' (vgl. §28 V 2 LHG M-V), die sie durchführen könnten: Die Akkreditierungsagenturen bedürfen, weil sie hoheitliche Gewalt ausüben, der Beleihung. Diese ist bislang nicht erfolgt, noch kann sie auf Grundlage der jetzigen Gesetze erfolgen. Unabhängig von diesen rechtsstaatlichen Bedenken verstößt die Pflicht zur Akkreditierung von Studiengängen eklatant gegen Art. 5 III GG. Das Akkreditierungswesen lässt vom Wesen der Universität (vgl. auch Art. 19 II GG) kaum etwas übrig."[1]

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich ist eine Akkreditierung für Studiengänge an Privatuniversitäten und Fachhochschulen erforderlich. An Privatuniversitäten ist dafür der Österreichische Akkreditierungsrat zuständig, an Fachhochschulen der Fachhochschulrat.

Staatliche Universitäten unterliegen keinerlei Akkreditierungserfordernis. Der Österreichische Akkreditierunsrat hat mehrmals öffentlich gefordert, dass zumindest postgraduale Universitätslehrgänge an staatlichen Universitäten akkreditierungspflichtig werden,[2] bislang allerdings ohne Erfolg.

[Bearbeiten] USA

In den USA, die als Ursprungsland der Akkreditierung im Bildungsbereich gelten, ist zu beachten, dass es dort zwei Formen der Akkreditierung gibt. Neben der auch in Europa üblichen Form, die dort als national accreditation bezeichnet wird, existiert auch noch die sogenannte regional accreditation. Da in den Vereinigten Staaten weder die Bundesregierung noch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten die rechtliche Autorität besitzen, wie in Europa üblich, eine Hochschule oder High School staatlich anzuerkennen, wird diese Anerkennung durch die für das jeweilige Gebiet des Landes zuständige regionale Akkreditierungsagentur vorgenommen. Diese Art der Akkreditierung bezieht sich also nicht auf einen einzelnen Studiengang, sondern auf die jeweilige Institution als Ganzes. Die meisten nationalen Akkreditierungsagenturen in den USA verlangen die regionale Akkreditierung einer Hochschule als Grundvoraussetzung für die nationale Akkreditierung eines von dieser Institution angebotenen Studienganges. Ein weiterer Unterschied zur Situation in Europa besteht darin, dass alle US-amerikanischen Akkreditierungsagenturen als gemeinnützige Unternehmen organisiert sind.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Joachim Lege, Die Akkreditierung von Studiengängen
  2. Positionspapier des Österreichischen Akkreditierungsrates

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Akkreditierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Deutschland
Österreich
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USA
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