Die Abgasuntersuchung (Abk.: AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen, u. a. in Deutschland nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben. Die Kosten nach der Erstuntersuchung liegen in Deutschland bei etwa 11,50 € für Stufe 1 und etwa 20 € für Stufe 2.
Die AU ersetzt seit dem 1. Dezember 1999 die am 1. April 1985 eingeführte „Abgassonderuntersuchung“ (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde die Betriebsgenehmigung entzogen.
Der momentan gültige Leitfaden 3 wurde am 15. Februar 2005 im Verkehrsblatt 3/2005 S. 77 veröffentlicht. Im Oktober 2005 ist er verbindlich geworden. Neuerungen sind u. a. die Beachtung von Flüssiggas- und Erdgas-betriebenen Fahrzeugen; die Belange des Europäischen Fahrzeugscheins (ab 1. Oktober 2005 gültig); sowie die Vorbereitung einer Zusammenlegung von HU und AU. Seit dem 1. Januar 2006 ist für alle Fahrzeuge mit OBD (On Board Diagnose) statt der bisherigen „Prüfbescheinigung nach Paragraph 47a in Verbindung mit Anlage XIa und IXa StVZO“ ein „Nachweis über die Durchführung der Untersuchung der Abgase“ zu erstellen. Der Nachweis wird bei der HU vorgelegt; trotzdem wird zusätzlich noch die Plakette aufgeklebt.
Wird am 1. Dezember 2008 in Kraft treten. Die EU-Richtlinie 2005/55 schreibt die Einführung von einer NOx-Kontrolle für alle LKW ab Erstzulassung Oktober 2007 vor. "Fahrzeuge mit OBD, die unter diese Richtlinie fallen, sind mit heutigen OBD-Prüfverfahren während der AU nicht prüfbar". Es werde eine Öffnungsklausel eingeführt, die es den Fahrzeugherstellern erlaubt, das bei Pkw bereits bekannte Verfahren auch für LKW anzuwenden. Dazu müssen sie das Prüfverfahren verbindlich vorgeben sowie die eindeutige Identifizierung sicherstellen und die entsprechenden Daten vorlegen. Eventuell vorhandene Fehlerspeichereinträge werden gesondert bewertet und im Feld Bemerkungen mit dem Hinweis: "NOx-relevanter Eintrag" vermerkt. Die AU gilt dabei dennoch als bestanden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass AU-Geräte, die nach EU-Leitfaden 1 und 2 arbeiten, nur bis zum 31. Dezember 2009 eingesetzt werden dürfen. "Die Einführung des AU-Leitfadens 4 ist die Gelegenheit von Werkstätten, jetzt auf modernere AU-Geräte umzustellen. Gerüchten, wonach es nach 2010 keine AU mehr geben wird, sind damit endgültig der Nährboden entzogen, betont ASA Vorsitzender Hahn.
Die eigenständige Abgasuntersuchung wird ab dem 1. Januar 2010 ersetzt durch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dann wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis erstellt. Wird AU und HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis der AU bei der HU vorzulegen. Der Nachweis ersetzt dann auch die bisherige Prüfplakette.
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. Sie ist gemäß § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto-Motor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969, sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977.
Die Untersuchung muss in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:
| Ottomotor | |
| ohne Katalysator | 24 Monate (seit 1. April 2006) |
| ungeregelter Katalysator | 24 Monate (seit 1. April 2006) |
| geregelter Katalysator | 24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate)1 |
| Dieselmotor | |
| bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate)1 |
| über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate |
1) die erste AU bei PKW ist erst 36 Monate nach Erstzulassung nötig. (Ausnahme: Selbstfahrvermietfahrzeuge nach 12 Monaten)
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):
Allerdings gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, dass die AU-Pflicht auch für alle Oldtimer mit amtlichen Kennzeichen und der Kennzeicheneigenschaft Historischen Kennzeichen (= H-Kennzeichen) entfallen soll.
Der Nachweis der durchgeführten AU erfolgt durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen, welche in der Mitte das Jahr und oben stehend den Monat der nächsten AU anzeigt. Zum leichteren Erkennen des Monats gibt es zusätzlich die schwarze Markierung am Rand. Die Mitte davon wird wie Stellung eines Stundenzeigers eine Uhr interpretiert: (Steht z. B. der Balken in der Mitte auf 7 Uhr (Bereich 6 - 8 Uhr markiert), so steht oben als fälliger Monat die 7). Bei der AU wird eine Bescheinigung ausgestellt, die aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist (§ 47a Abs. 4 StVZO). Dementsprechend muss sie, anders als Führerschein und Fahrzeugschein, nicht ständig mitgeführt werden. Bei Verlust ist auf eigene Kosten eine Zweitschrift zu besorgen oder eine neue AU durchzuführen.
In jedem Kalenderjahr ändern sich die Farben der Plaketten. Entscheidend ist die Fälligkeit der AU. Die Prüfplaketten werden 2010 abgeschafft, daher wird die letzte Prüfplakette die von 2012 sein.
| Farbe | Jahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Orange | 1989 | 1995 | 2001 | 2007 | ||
| Blau | 1990 | 1996 | 2002 | 2008 | ||
| Gelb | 1991 | 1997 | 2003 | 2009 | ||
| Braun | 1986 | 1992 | 1998 | 2004 | 2010 | |
| Rosa | 1987 | 1993 | 1999 | 2005 | 2011 | |
| Grün | 1988 | 1994 | 2000 | 2006 | 2012 | |
Bei der Abgasuntersuchung werden unter Anderem Messungen des Abgases durchgeführt, sowohl im Leerlauf, als auch im erhöhten Leerlauf. Hierfür wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt. Im Abgas dürfen bestimmte Gase nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen vorkommen.
Quelle 41. VO-AU Richtlinie
Der Ablauf der Abgasuntersuchung unterscheidet sich je nach Fahrzeugtyp. Es gibt sechs AU-Typen: Ohne Kat, U-Kat, G-Kat, G-Kat mit OBD, Diesel und Diesel mit OBD. Die Abgasuntersuchung kann nur mit Testgeräten mit entsprechender Software durchgeführt werden.
Bei allen AU-Typen müssen Angaben zum Fahrzeug gemacht werden.
Bei allen AU-Typen werden die Minimum- und Maximum-Werte eingegeben, die in den Messungen geprüft werden. Die Solldaten sind in umfangreichen Datenbanken hinterlegt. Falls der Hersteller keine Angaben macht, gelten die gesetzliche Höchstwerte.
Bei allen AU-Typen erfolgt zuerst eine rein optische Prüfung. In der Gesetzesvorlage heißt es: „Prüfung der schadstoffrelevanten Bauteile einschließlich Auspuffanlage auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Dichtheit und Beschädigung, soweit ohne Demontage sichtbar.“
Dazu gehören folgende Bauteile:
Nur bei Fahrzeugen mit OBD (OnBoardDiagnosis). Der EOBD-Diagnose-Stecker (European On-Board Diagnostics) (CARB-Stecker) befindet sich meist im Fußraum des Fahrers oder im Bereich der Mittelkonsole (ein Meter um das Lenkrad). Über diesen Anschluss können die Drehzahl, die Temperatur und auch die Werte der Lambdasonden eingelesen werden. Das elektronische Erfassen liefert auf einfache Weise zuverlässige Werte (falls das Fahrzeug OBD unterstützt).
Nur bei Fahrzeugen mit OBD (OnBoardDiagnosis). Prüfung der Funktion der MI-Lampe (Malfunction Indicator Lamp). Die Lampe muss beim Einschalten der Zündung (kurz) aufleuchten.
Nur bei Fahrzeugen mit OBD (OnBoardDiagnosis). Der Motor wird gestartet. Die MI-Lampe muss (spätestens jetzt) erlöschen. Der MIL-Status wird aus dem Steuergerät des Fahrzeugs ausgelesen (und auch noch einige andere, aber nicht AU-relevante Daten, wie z. B. das verwendete Protokoll). Falls das Fahrzeug einen abgasrelevanten Fehler festgestellt hat, wird der Status auf „fehlerhaft“ gesetzt. Ein Bestehen der AU ist dann nicht mehr möglich. Die MI-Lampe leuchtet in diesem Fall dauerhaft, was dem Fahrer signalisieren soll, dass eine Werkstatt aufzusuchen ist.
Nur bei Fahrzeugen mit OBD (OnBoardDiagnosis). Es dürfen keine Fehlercodes eingetragen sein, denn diese weisen auf einen Defekt hin.
Gemeint sind P0-Fehlercodes, die von der Motorregelung gesetzt werden und so abgasrelevant sind. Alle anderen Fehlercodes werden hierbei nicht berücksichtigt.
Nur bei Fahrzeugen mit OBD (OnBoardDiagnosis). Die Prüfbereitschaftstests sind Systemtests des Fahrzeuges, die das Fahrzeug automatisch und kontinuierlich während des Betriebs des Fahrzeugs durchführt. Sie werden auch Readynesscodes genannt, und signalisieren die korrekte, problemlose Durchführung eines Fahrzyklus. Sie können von Werkstätten wieder gelöscht/zurückgesetzt werden (was nach einer Reparatur des Defektes passieren sollte). Dann muss das Fahrzeug aber erst wieder alle vom Fahrzeug unterstützten Fahrzyklen durchlaufen. Ist dies (noch) nicht geschehen, muss in der AU die Regelsondenprüfung durchgeführt werden (siehe weiter unten). Das System muss eine Eigendiagnose durchgeführt haben (Readyness) und korrekte Werte ausgeben (z. B. Leerlaufdrehzahl).
Die Motortemperatur muss den Mindestwert, der vom Hersteller angegeben wird, betragen (gemessen wird die Motoröl-Temperatur), wobei die Temperatur mindestens 60 °Celsius beträgt, meistens jedoch erst ab 80 °C geprüft wird. Zur Messung wird der Ölmessstab durch eine Temperaturmesssonde ersetzt (Reinigung erforderlich; ebenfalls sollte der Motor gestoppt werden, um ein Einwickeln der Sonde in den Motorraum zu verhindern. Es kann dann also keine Drehzahl mehr gemessen werden.). Bei Fahrzeugen mit OBD wird der Wert über die Diagnoseschnittstelle elektronisch aus dem Fahrzeug ausgelesen. Bei OBD wird die Öltemperatur vom Motorsteuergerät über den Motortemperatursensor ausgelesen.
Bei Fahrzeugen ohne OBD ist auch die Handeingabe bzw. die Eingabe eines alternativen Textes gestattet.
Nur bei (Otto-)Fahrzeugen mit Katalysator. Da der Katalysator eine bestimmte Temperatur benötigt, um optimal zu funktionieren, wird der Motor einige Minuten bei erhöhter Drehzahl gehalten, um die optimale Funktion des Katalysators sicherzustellen.Warmlaufzeit für den Katalysator zwei Minuten.
Nur bei Diesel-Fahrzeugen. Manche Hersteller empfehlen die Durchführung von einigen Gasstößen vor der AU. Anzahl und Mindest-Drehzahl wird in den Solldaten angegeben.
Dabei muss die Sonde mindestens 30 cm im Auspuff sein. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein Adapter benutzt werden. Bei Dieselfahrzeugen unterscheidet man zwei unterschiedliche Sondenausführungen: Sonde 1 (PKW) und Sonde 2.
Es werden der Drehzahlbereich, der Lambdawert-Bereich und der CO-Gehalt gemessen. Bei g-Kat und g-Kat mit OBD ist diese Messung obligatorisch, bei u-Kat optional.
Bei allen Fahrzeugen. Es wird der Drehzahlbereich im Leerlauf geprüft. Bei Ohne Kat, u-Kat und g-Kat erfolgt dabei noch eine Prüfung des CO-Gehalts (bei g-Kat mit OBD wird er durch die Funktionsprüfung der Lambdasonden ersetzt).
Nur bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator aber ohne OBD (OnBoardDiagnosis). Bei der Regelkreisprüfung wird eine meist vom Hersteller definierte Störgröße auf den Regelkreis aufgeschaltet. Dies kann das Einbringen von Falschluft an einer vorgegebenen Stelle oder die Störung einer elektrischen Messgröße durch Abziehen des entsprechenden Steckers sein. Der Lambdaregelkreis muss die Störung erkennen und entsprechend ausregeln. Das heißt der gemessene Lambdawert muss dabei in einem Fenster gehalten werden, das nicht größer als 0,03 ist. Ebenso muss die Rücknahme der Störung erkannt werden und ebenfalls ausgeregelt werden.
Nur bei Fahrzeugen mit g-Kat und OBD (OnBoardDiagnosis). Es werden nur die Sonden nach dem Kat geprüft („Sonden 1“). Bei Sprungsonden müssen die Sondenwerte eine gewisse Mindest-Schwankung aufweisen, bei Breitbandsonden müssen die Sondenwerte eine gewisse Zeit in einem bestimmten Wertebereich liegen.
Nur bei Fahrzeugen mit Diesel-Motor. Darunter versteht man das Anfahren der Abregeldrehzahl. Es wird die Einhaltung des Drehzahlbereiches geprüft.
Nur bei Fahrzeugen mit Diesel-Motor. Bei dieser Messung wird der Motor vorsichtig mit Vollgas bis an die Abregeldrehzahl beschleunigt. Nach der Messzeit (tx) wird der Fuß vorsichtig vom Gas genommen. Dies wird Gasstoß genannt. Der erste Gasstoß wird nicht bewertet. Damit sollen eventuelle Rückstände im Auspuff heraus gespült werden. Beim Gasstoß wird die maximale Trübung des Abgasstromes in der Messkammer des Testgerätes gemessen. Zwischen den Gasstößen (Beruhigungszeit) wird bei Leerlaufdrehzahl ein Nullabgleich durchgeführt. Das arithmetische Mittel der maximalen Trübungswerte der letzten drei Gasstöße darf den Sollwert des Herstellers nicht überschreiten. Der gesetzliche Höchstwert liegt bei 2,5 bzw. 1,5 m-1.
Nur wenn alle Prüfschritte bestanden wurden, ist die Abgasuntersuchung bestanden und die entsprechende Plakette kann zugeteilt werden. Es wird eine Prüfbescheinigung oder ein Nachweis ausgedruckt. Darauf enthalten sind:
Am 10. Februar 2006 hat der Bundesrat der 41. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Die Verordnung ist am 1. April 2006 in Kraft getreten.
Der Untersuchungspflicht für die AUK unterliegen alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dieselmotorräder sind von dieser Untersuchungspflicht somit ausgenommen.
Neben den Zweirädern, für die die o. g. Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW (Quads) von der Untersuchungspflicht betroffen. Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum ist der 1. Januar 1989 festgeschrieben worden.
Die AUK ist Bestandteil der HU, ohne eine bestandene AUK ist kein Bestehen der HU möglich. Die Kosten betragen 18,85 € zusätzlich zur HU.
Wenn die AUK von einer anerkannten AU-Werkstatt durchgeführt wird, wird ein AUK-Prüfnachweisblatt ausgestellt und mit einem Klebesiegel sowie einer Zangenprägung mit der AU-Kontrollnummer versehen. Die Hauptuntersuchung muss dann innerhalb eines Monats durchgeführt werden - falls nicht, wird der Prüfnachweis ungültig.
Die Untersuchung wird alle zwei Jahre zusammen mit der Hauptuntersuchung durch anerkannte Werkstätten oder durch die Prüforganisationen durchgeführt, jährlich bei den oben genannten Ausnahmen.
Bei der AUK werden Motortemperatur, Motordrehzahl und CO-Konzentration im Abgas gemessen. Des Weiteren wird festgestellt ob die Gemischaufbereitung und die Abgasanlage den homologierten Bauteilen entsprechen und in einwandfreiem Zustand sind.
Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte an die Zentrale Erfassungsstelle herausgegeben hat, dürfen max. 4,5 Vol% CO erreicht werden.
Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2500-3000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte an die Zentrale Erfassungsstelle herausgegeben hat, dürfen max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.
In Österreich entspricht die Abgasuntersuchung der § 57a-Kontrolle um die Prüfplakette in Österreich, umgangssprachlich auch als Pickerl bezeichnet, für das Fahrzeug zu erhalten.
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."