| Republik Österreich |
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| Amtssprache | Deutsch Regionale Amtssprachen: Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch |
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| Hauptstadt | Wien | ||||
| Staatsform | Parlamentarische Republik | ||||
| Staatsoberhaupt | Bundespräsident Heinz Fischer | ||||
| Regierungschef | Bundeskanzler Alfred Gusenbauer | ||||
| Fläche | (112.) 83.871[1] km² | ||||
| Einwohnerzahl | (89.) 8.340.924 (2.Quartal 2008)[2] | ||||
| Bevölkerungsdichte | (78.) 99 Einwohner pro km² | ||||
| BIP Total (Nominal) |
2006 |
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| HDI | (15.) 0,948[3] | ||||
| Währung | Euro (€) 1 Euro = 100 Cent | ||||
| Gründung | Herzogtum: 1156 Kaisertum: 1804 Republik: 1918 2. Republik: 1945 (souverän ab 1955) |
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| Nationalhymne | Land der Berge, Land am Strome | ||||
| Nationalfeiertag | 26. Oktober (Beschluss des Neutralitätsgesetzes) | ||||
| Zeitzone | UTC+1 MEZ UTC+2 MESZ (März - Oktober) |
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| Kfz-Kennzeichen | A | ||||
| Internet-TLD | .at | ||||
| Telefonvorwahl | +43 (Details) | ||||
Österreich ist eine bundesstaatlich organisierte Republik in Mitteleuropa. Sie grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.
Die Bundeshauptstadt ist Wien. Österreich besteht aus neun Bundesländern, die Verfassung ist föderal aufgebaut. Das Land ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.
→ Hauptartikel: Geographie Österreichs
Siehe auch: Geologie Österreichs, Österreichische Grenzübergänge in die Nachbarstaaten
Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher über 294 Kilometer.
Etwa 60 % des Staatsgebietes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald), weshalb das Land umgangssprachlich gelegentlich auch Alpenrepublik genannt wird. Nördlich der Donau liegt in Ober- und Niederösterreich das Granit- und Gneisplateau, Teil des altes Rumpfgebirges der böhmischen Masse, dessen Ausläufer bis nach Tschechien und Bayern reichen; jenseits der Ostgrenze schließen die Kleinen Karpaten an.
Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oft Steirische Toskana genannt wird.
Das Burgenland, östlich des Alpen-Karpaten-Bogens, läuft in die Pannonische Tiefebene aus und weist sowohl landschaftlich als auch klimatisch starke Ähnlichkeit zum östlichen Nachbarn Ungarn auf, zu dem es bis 1921 gehörte.
Von der Gesamtfläche Österreichs (83.871,1 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m, 43 % der Landesfläche sind bewaldet.
Die fünf Großlandschaften Österreichs:
Tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon – Burgenland) 114 m
Die höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3.798 m ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Gefolgt wird er von den beiden in den Ötztaler Alpen liegenden Gipfeln der Wildspitze mit 3.774 m und der Weißkugel mit 3.738 m.
Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.
Siehe auch: Liste der höchsten Berge Österreichs
Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt (der Rest gehört zu Ungarn), gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der Bodensee mit seinen 536 km² am Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen auf dem Bodensee nicht exakt bestimmt.
Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen große Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die bekanntesten sind der Wörthersee, der Millstätter See, der Ossiacher See und der Weissensee in Kärnten. Weitere bekannte Seen sind Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich.
Siehe auch: Liste der Seen in Österreich
Der größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2.366 km²) und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.
Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
Die Mur entwässert den Salzburger Lungau und die Steiermark; sie mündet in Kroatien in die Drau, die wiederum Kärnten und Osttirol entwässert. Die Drau mündet in Kroatien an der Grenze zu Serbien in die Donau. Der Rhein entwässert die größten Teile Vorarlbergs, durchfließt den Bodensee und mündet in die Nordsee.
Die Lainsitz ist zwar auf Grund ihrer Größe nicht von Bedeutung, ist jedoch der einzige österreichische Fluss, der von Niederösterreich über Tschechien zur Elbe entwässert.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Österreich
Österreich besteht aus neun Bundesländern; Wien als Bundeshauptstadt ist eines davon. Die anderen acht Länder gliedern sich in 84 Bezirke, die wiederum in Gemeinden unterteilt sind, sowie in 15 Statutarstädte, die die Bezirksverwaltung selbst ausüben.
| Bundesland | Hauptstadt | Bevölkerung | Fläche (in km²) |
Einwohner (pro km²) |
Städte | Gemeinden (insgesamt) |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Burgenland | Eisenstadt | 281.190 | 3.965 | 70,9 | 13 | 171 | |
| Kärnten | Klagenfurt am Wörthersee | 561.094 | 9.536 | 58,8 | 17 | 132 | |
| Niederösterreich | St. Pölten | 1.597.240 | 19.178 | 83,3 | 75 | 573 | |
| Oberösterreich | Linz | 1.408.165 | 11.982 | 117,5 | 32 | 444 | |
| Salzburg | Salzburg | 530.576 | 7.154 | 74,2 | 10 | 119 | |
| Steiermark | Graz | 1.205.909 | 16.392 | 73,6 | 34 | 542 | |
| Tirol | Innsbruck | 703.512 | 12.648 | 55,6 | 11 | 279 | |
| Vorarlberg | Bregenz | 366.377 | 2.601 | 140,9 | 5 | 96 | |
| Wien | Wien | 1.677.867 | 415 | 4.043,1 | 1 | 1 |
Stand 1. Jänner 2008 – Daten von Statistik Austria[4]
Städte und Ballungsräume
Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.651 (Stand 1. Jänner 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Staates in der Hauptstadtregion.
Weitere größere Stadtregionen umgeben die Landeshauptstädte Graz (Steiermark), Linz (Oberösterreich), Salzburg (Land Salzburg) und Innsbruck (Tirol). Zu den wichtigeren Städten zählen weiters (von West nach Ost) Feldkirch, Dornbirn und Bregenz (Vorarlberg), Villach und Klagenfurt (Kärnten), Wels (Oberösterreich), St. Pölten und Wiener Neustadt (Niederösterreich). Insgesamt besitzen rund 200 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.
Für eine Auflistung aller Städte, sowie der größten Städte und Ballungsräume, siehe: Liste der Städte in Österreich
Exklaven und Enklaven
| Entfernungen (Luftlinie) | |
|---|---|
| Wien – Bregenz | 505 km |
| Wien – Bratislava (SK) | 55 km |
| Wien – Mailand (I) | 630 km |
| Wien – Rom (I) | 760 km |
| Wien – Prag (CZ) | 250 km |
| Wien – Berlin (D) | 530 km |
| Wien – Zürich (CH) | 594 km |
| Wien – Budapest (H) | 255 km |
| Wien – Warschau (PL) | 561 km |
| Wien – Kiew (UA) | 1054 km |
| Wien – London (UK) | 1237 km |
| Salzburg – München (D) | 116 km |
| Bregenz – Paris (F) | 568 km |
| Graz – Maribor (SLO) | 55 km |
| Villach – Triest (Mittelmeer) | 109 km |
Auf österreichischem Staatsgebiet findet sich mit dem Kleinwalsertal eine funktionale Enklave Deutschlands. Das bedeutet, dass das Kleinwalsertal zwar zu Österreich (Bundesland Vorarlberg) gehört und geographisch direkt an dieses angrenzt, aber aufgrund der topografischen Lage auf Straßen nur über Deutschland zu erreichen ist. Eine weitere funktionale Enklave Deutschlands existiert mit der Gemeinde Jungholz in Tirol, welche von Österreich aus nicht erreichbar und nur durch den 1.636 m hohen Sorgschrofen mit Österreich verbunden ist. Die Saalforste sind österreichisches Staatsgebiet, stehen aber privatrechtlich im Eigentum des Freistaates Bayern
Eine funktionale Enklave Österreichs existierte auf schweizerischem Staatsgebiet. Die Schweizer Gemeinde Samnaun war lange Zeit auf dem Straßenweg nicht aus der Schweiz, sondern nur über Österreich (Tirol) zu erreichen. Dies führte dazu, dass die rätoromanische Sprache im 19. Jahrhundert aufgegeben und stattdessen ein dem Tirolerischen ähnlicher Dialekt angenommen wurde. Mittlerweile gibt es zwar eine Straße nach Samnaun, welche ausschließlich auf schweizerischem Staatsgebiet verläuft, doch besteht nach wie vor eine einst errichtete Zollfreizone. Einen ähnlichen Status wie Samnaun hatte bis 1980 die Gemeinde Spiss im österreichisch/schweizerischen Grenzgebiet. Sie war lange Zeit nur über Samnaun erreichbar und hatte mit starker Abwanderung zu kämpfen, weil sie im Gegensatz zu anderen Enklaven kaum wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit bot.
Durch die verschiedenartigen Topographien in Österreich kommt sowohl in der Flora als auch in der Fauna eine große Anzahl von Arten vor. Um diese zu schützen, wurden in den letzten Jahrzehnten sechs Nationalparks und zahlreiche Naturparks verschiedener Kategorien errichtet. Auch bei den UNESCO-Welterbegütern sind zahlreiche Flächen nicht nur als Kulturerbe, sondern auch als Naturerbe ausgewiesen.
Vom Umweltbundesamt wird die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen mit ca. 2.950 Arten (inklusive der ausgestorbenen und verschollenen Arten) angegeben. Davon stehen 1.187 Pflanzenarten (40,2 %) auf der Roten Liste.
Ungefähr 45.870 Tierarten kommen in Österreich vor, wovon 98,6 % wirbellose Tiere sind. Aus verschiedenen Gründen sind aber 10.882 Arten in ihrem Bestand gefährdet, wovon sogar 2.804 Arten auf der Roten Liste angeführt sind.
Das österreichische Klima ist gekennzeichnet von der Wechselwirkung des ozeanischen Klimas mit dem kontinentalen bzw. pannonischen Klima. Gemäß den Eigenheiten dieser Klimatypen ist der Osten Österreichs von kalten Wintern und heißen Sommern geprägt und es fällt ganzjährig nur mäßig Niederschlag.
Der Westen des Landes unterliegt in der Regel weniger strengen Gegebenheiten, die Winter sind meist milder und die Sommer eher warm. Hier liegen auch die niederschlagsreichsten Gegenden. Die geographischen Gegebenheiten ergeben darüber hinaus eine weitere Klimazone, das alpine Klima, welches im Gebirge die Winter strenger als im tiefer gelegenen Osten ausfallen lassen. Eine weitere Besonderheit sind gelegentliche Nord- und Südeinflüsse, die einerseits polare Kälte, andererseits Saharastaub mit sich bringen können.
Ganz allgemein wird Österreich daher dem mitteleuropäischen Übergangsklima zugerechnet, mit Rücksichtnahme auf die Alpen im Zentrum und Westen und die pannonische Tiefebene im Osten.
Wenn ein stabiles Hoch aus dem Osten wirkt (Idealfall "Omega-Hoch" in der Form des letzten Buchstabens des griechischen Alphabets), kann man mit langem, ungetrübtem Sonnenschein und bis zu zwei Wochen andauernder Hitze rechnen. Im Winter bewirkt dieses Hoch Sonnenschein und klirrende Kälte (bis −20 °C). Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.
Die Heizperiode reicht von Mitte Oktober bis Mitte April und verursacht einen hohen Energieverbrauch.
Der Herbst 2006 wurde als der wärmste seit 1.300 Jahren bezeichnet, der Winter 2006/2007 als der wärmste seit 1900.
Entsprechend der Abschwächung des ozeanischen Klimas von Westen nach Osten nimmt auch die Niederschlagsmenge in selbiger Richtung ab. So sind in Wien die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg, und in den östlichen und südöstlichen Landesteilen macht sich das pannonische Kontinentalklima bemerkbar, das in der Südsteiermark und teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird.
Ganzjährig zeichnen sich die Gebiete entlang des Alpenhauptkamms durch hohe Niederschläge aus, da bei Tiefdrucklagen feuchte Luftströme aus dem Norden oder Süden aufgestaut und als Niederschlag wieder abgebaut werden. Dies bewirkt im Winter große Schneemengen in den Bergen und Tälern sowie in den Nord- bzw. Südstaugebieten, im Sommer hingegen können große Regenmengen Muren und Überschwemmungen bewirken. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzer Wald. Dort fallen bis zu 3.000 mm Regen oder Schnee pro Jahr (Durchschnitt 900 mm).
Im Frühling und Herbst ist von Schneefall bis hin zu großer Wärme alles möglich. Da die Tagestemperaturen im Juli und August nicht selten auf und über 30 °C steigen und die Luftfeuchtigkeit meist sehr hoch ist, kommt es oft zur Bildung von Quellwolken und in Folge des Alpenstaus anschließend zu Gewittern.
In den letzten Jahren war Österreich, wie auch die Nachbarländer, häufig Opfer von Wetterkapriolen, die von vielen Experten auf eine Klimaerwärmung zurückgeführt werden (die Durchschnittstemperaturen werden beständig nach oben korrigiert). Durch heftige Regenfälle gab es mehrmals verheerende Überschwemmungen und Vermurungen, die auch Todesopfer forderten. Gelegentlich kam es zu orkanartigen Stürmen und gewaltigen Schneefällen, die dazu führten, dass viele Orte von der Außenwelt abgeschnitten wurden und vermehrt Lawinen abgingen. Aber auch Dürre plagte das Land in den letzten Jahren häufiger.
→ Hauptartikel: Demografie Österreichs
Die erste Volkszählung, die heutigen Kriterien entspricht, fand in Österreich-Ungarn 1869/1870 statt. Seit damals stieg die Einwohnerzahl auf dem Gebiet des heutigen Österreich bis zur letzten Zählung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, die 1913 stattfand, stetig an.
| Jahresdurchschnitts- bevölkerung laut Statistik Austria |
|
|---|---|
| Datum | Einwohner |
| um 1527 | 1.500.000 |
| um 1600 | 1.800.000 |
| um 1700 | 2.100.000 |
| 1754 | 2.728.000 |
| 1780 | 2.970.000 |
| 1790 | 3.046.000 |
| 1800 | 3.064.000 |
| 1810 | 3.054.000 |
| 1821 | 3.202.000 |
| 1830 | 3.476.500 |
| 1840 | 3.649.700 |
| 1850 | 3.879.700 |
| 1857 | 4.075.500 |
| 1870 | 4.520.000 |
| 1880 | 4.941.000 |
| 1890 | 5.394.000 |
| 1900 | 5.973.000 |
| 1910 | 6.614.000 |
| 1913 | 6.767.000 |
| 1919 | 6.420.000 |
| 1923 | 6.535.000 |
| 1930 | 6.684.000 |
| 1939 | 6.653.000 |
| 1951 | 6.935.000 |
| 1961 | 7.086.000 |
| 1971 | 7.500.000 |
| 1981 | 7.569.000 |
| 1988 | 7.697.000 |
| 1991 | 7.755.000 |
| 2001 | 8.043.000 |
| 2006 | 8.282.000 |
Die Bevölkerungszunahme war zu einem beträchtlichen Teil auf die Binnenwanderung aus den Kronländern zurückzuführen. Nach dem Ersten Weltkrieg, 1919, war die Bevölkerung wegen Kriegsverlusten und Rückwanderung in die ehemaligen Kronländer um 347.000 Personen zurückgegangen. Danach stieg die Einwohnerzahl kontinuierlich bis 1935 wieder an, bevor sie 1939, als die letzte Zählung vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges stattfand, vor allem wegen Auswanderung aus dem bürgerkriegsgebeutelten und politischer wie rassischer Verfolgung bedrohten Land auf 6,65 Millionen Personen zurückging. Als 1946 die ersten Einwohnerzahlen nach Ende des Krieges auf Grundlage der Lebensmittelkarten ermittelt wurden, ergab sich eine Einwohnerzahl von rund sieben Millionen, was einen neuen Höchststand ausmachte. Die hohen Kriegsverluste waren durch Flüchtlingszustrom überkompensiert worden.
Bis 1953 waren Flüchtlinge und Displaced Persons großteils in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert, weshalb die Einwohnerzahl erneut – auf 6,93 Millionen – zurückging. Hohe Geburtenüberschüsse ließen die Einwohnerzahl seither auf einen neuen Höchststand im Jahre 1974, als 7,6 Millionen Personen in Österreich lebten, anwachsen. Nach einer Phase der Stagnation begann die Einwohnerzahl Österreichs ab Ende der 1980er Jahre erneut merklich zu steigen – diesmal aufgrund verstärkter Zuwanderung etwa aus dem kriegsgebeutelten (Ex-)Jugoslawien während der 90er Jahre. Zu Jahresbeginn 2008 erreichte Österreich einen Bevölkerungsstand von 8,33 Millionen.[5]
Heute ist Österreich – als einer der wohlhabendsten Staaten der Welt – ein Einwanderungsland. Das war jedoch nicht immer so. Zur Zeit der Industrialisierung gab es zwar eine große Binnenwanderung aus Böhmen und Mähren, wo damals die gleiche österreichische Staatsbürgerschaft galt wie im heutigen Österreich. Nach 1918 wanderten aber bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten.
Ausnahmen der traditionellen Auswanderungstendenz aus Österreich waren die Einwanderungswellen aus Ungarn, erstmals um 1920 aufgrund politischer Turbulenzen, und dann 1956 nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes durch die Sowjets, sowie aus der ehemaligen Tschechoslowakei 1968 nach Beendigung des Prager Frühlings. Eine Ausnahme war auch die kurzfristige Zuwanderungstendenz aus dem Deutschen Reich, als 1933 die Nationalsozialisten im Deutschen Reich die Macht erhielten und vor allem Juden zur Flucht drängten. Diese fand spätestens 1938 nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ihr Ende.
Seit dem enormen Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, das in den 1950er Jahren begann und Österreich bis heute zu einem wohlhabenden Land machte, drehte sich die Wanderungsbilanz um. Gastarbeiter wurden gezielt angeworben, später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien während der Jugoslawienkriege. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich. In den letzten Jahren verstärkte sich auch die Zuwanderung aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz – etwa in der Tourismusbranche – größer empfunden wurden oder werden, als dies in Deutschland der Fall war, bzw. ist. Heute sind die deutschen Staatsbürger mit 109.000 (Stand 1. Jänner 2007) nach den Serben und Montenegrinern, sowie den Türken bereits die drittgrößte Gastarbeitergruppe in Österreich.[6]
Laut Prognosen der Bundesanstalt Statistik Österreich halten sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage, danach werden die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen wird. Durch Zuwanderung wird die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 allerdings auf rund 9,5 Millionen anwachsen.[7]
Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, wird der Altersdurchschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher sein als im Bundesdurchschnitt. Die neueste Prognose geht von einem dreimal schnelleren Wachstum für Wien aus, als angenommen (24 statt 7 Prozent). So könnte Wien bereits 2031 Zwei-Millionen-Stadt sein. Daraus ergeben sich Probleme in der sozialen Infrastruktur und im Wohnbau, wo bereits 2013 eine jährliche Bauleistung von 10.000 Wohneinheiten nötig ist.
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt zur Zeit (2005) bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (im Vergleich 1971: 75,7 Frauen und 73,3 Männer). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. Die Selbstmordrate ist traditionell hoch: Etwa 400.000 Österreicher sind generell von Depression betroffen, etwa 15.000 pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen; die Zahl der Suizidenten ist in Österreich doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten: Alle sechs Stunden stirbt ein Österreicher durch eigene Hand.[8]
Siehe auch: Österreichisches Gesundheitssystem
→ Hauptartikel: Österreichisches Deutsch
Deutsch ist laut Artikel 8 der Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus 1920) die Staatssprache der Republik Österreich. Es ist die Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Staatsbürger. Tatsächlich gesprochen und geschrieben wird in Österreich das Österreichische Deutsch, eine hochsprachliche nationale Standardvarietät der plurizentrischen deutschen Sprache, wobei sich Österreichisches Deutsch insbesondere im Wortschatz und der Aussprache, aber auch durch grammatikalische Besonderheiten vom Hochdeutschen in Deutschland unterscheidet. Das Österreichische Wörterbuch, in dem der Wortschatz zusammengefasst ist, wurde 1951 vom Unterrichtsministerium initiiert und steht seitdem als amtliches Regelwerk über dem Duden.
Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und Bairischen (gesprochen in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt bzw. eine von diesen Dialekten beeinflusste Umgangssprache.
Daneben werden slawische und andere Sprachen von Minderheiten gesprochen. Die alteingesessenen burgenlandkroatischen, slowenischen und ungarischen Volksgruppen in Österreich haben Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer bzw. gemischter Bevölkerung. Weiters ist in einigen Gemeinden des Burgenlandes Ungarisch neben Deutsch gleichberechtigte Amtssprache.
Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache.
Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Kärntner Slowenen, Burgenland-Kroaten, Burgenland-Ungarn
Nach Ergebnissen der Volkszählung von 2001[9] sind 74,1 % der Bevölkerung Anhänger der römisch-katholischen Kirche. 4,6 % bekennen sich zu einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; überwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis: Evangelische Kirche A. B. bzw. Evangelische Kirche H.B.). Etwa 180.000 Christen und Christinnen, das sind 2,2 % der österreichischen Bevölkerung, sind Mitglieder orthodoxer Kirchen.
Die größte nicht-christliche Glaubensgemeinschaft in Österreich ist der Islam. Rund 340.000 Personen, das sind 4,3 %, gehören dem muslimischen Glauben an (der Islam ist in Österreich seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft).
Zum jüdischen Glauben bekennen sich etwa 8.140 Menschen. Die überwiegende Mehrheit davon, rund 7.000, leben in Wien. Nach Angaben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sind es österreichweit 15.000. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Zum Hinduismus, der in Österreich als „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ gilt, bekennen sich laut Volkszählung 2001 3.629 Personen.
20.000 Personen sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Letztere streben die volle gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft an. Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner der in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an.
Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich, Hinduismus in Österreich, Katholische Kirche in Österreich
In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies laut Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wurde beschlossen, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2033 schrittweise an jenes der Männer (65 Jahre) anzupassen.
In fast allen Bereichen ist das Durchschnittsgehalt von Frauen geringer als das Durchschnittsgehalt von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist einerseits auf eine unvollständige Umsetzung der Gleichbehandlung in der Praxis zurückzuführen und andererseits darauf, dass viele Frauen früher in Ruhestand gehen, einer Teilzeitarbeit nachgehen oder sich der Kindererziehung widmen und daher Aufstiegschancen nicht wahrnehmen. In leitenden Positionen sind zumeist Männer vertreten. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. In Österreich nutzen nur 2 von 100 Männern die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung.
In Österreich gab es in den letzten Jahren zwei Vorfälle bei Polizeieinsätzen in Zusammenhang mit Personen afrikanischer Herkunft, welche tödlich ausgingen. Diese Fälle der Schwarzafrikaner Marcus Omofuma und Seibane Wague wurden in den Medien und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und erörtert. Einige der involvierten Polizisten sowie ein Notarzt wurden wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Nach Ansicht von Amnesty International war das Strafausmaß zu gering, jedoch werden auch bei vergleichbaren Fällen mit inländischen Opfern keine höheren Strafen verhängt.
Zum Recht auf freie Meinungsäußerung haben österreichische Gerichte in den letzten Jahren gegen Journalisten mehrere Urteile gefällt, die der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standgehalten haben. Es wurde bemängelt, dass die österreichischen Gerichte in der Abwägung zwischen den Rechten eines (beleidigten) Politikers und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien der Meinungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen hätten.
→ Hauptartikel: Geschichte Österreichs
→ Hauptartikel: Urgeschichte Österreichs
Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Viele Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau – Darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der sogenannten Tanzenden Fanny von Stratzing/Krems-Rehberg und der Venus von Willendorf.
Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit steht die Kupferzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt auch der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.
Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz; nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch Latène-Kultur genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätiern besiedelt.
Der größte Teil des heutigen, österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich von Vindobona (dem heutigen Wien) gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).
Nach der Ausbreitung des Christentums im 2. Jahrhundert n. Chr. begann der langsame Niedergang des römischen Reiches im Zuge der Völkerwanderung. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten, Slawen und Awaren begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung durch die Bajuwaren und, im heutigen Vorarlberg, durch die Alemannen. Im nördlichen Alpenraum hatte sich ab Mitte des 6. Jahrhunderts das baierische Stammesherzogtum gebildet, deren Herrscher aus dem Geschlecht der Agilolfinger stammten. Nur wenige Jahrzehnte später war das römische Reich schließlich endgültig zerfallen.
Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum baierischen Stammesherzogtum im Fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich war in der Region des heutigen Niederösterreich seit 856 eine Marchia orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren, und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (baierischer) Siedlungstätigkeit.
Im Jahr 976 entstand die älteste Ländereinheit auf dem Boden der heutigen Republik Österreich in der Form des selbständigen Herzogtums Kärnten. Im selben Jahr wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. Die Marchia Orientalis wurde darin erstmals Ostarrîchi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Die älteste bekannte schriftliche Nennung des Namens stammt aus einem in Bruchsal verfassten Dokument vom 1. November 996. Darin ist eine Schenkung Kaiser Ottos III. an den Bischof von Freising festgehalten, nämlich eines Gebietes „in der gewöhnlich Ostarrichi genannten Region“ („regione vulgari vocabulo Ostarrichi“), womit die Region um Neuhofen an der Ybbs gemeint war („in loco Niuuanhova dicto“). Diese Urkunde wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und am 8. September 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) auf dem Hoftag in Kreuzhof bei Regensburg zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.
Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die ihr Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius (maius = größer, Komparativ zu lat. magnus = groß) zum Erzherzogtum Österreich machten, um ihren besonderen Rang zu betonen. Sie dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde.
Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt, was von den damaligen Habsburgern als wichtigste Aufgabe gesehen wurde.
Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Nach der Abwehr der Zweiten Wiener Türkenbelagerung von 1683 wurden die kriegerischen Erfolge (unter anderm des Prinzen Eugen von Savoyen) im Kampf gegen die Türken im Frieden von Karlowitz und im Frieden von Passarowitz bestätigt, indem die die bis 1908 gültige Grenze erreicht wurde; darüber hinaus gehende Erwerbungen wurden im Frieden von Belgrad jedoch wieder rückgängig gemacht.
1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es legte fest, dass auf Kaiser Karl VI. († 1740), der keinen männlichen Erben hatte, seine Tochter Maria Theresia als Monarchin der österreichischen Erblande folgen sollte. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien und Lodomerien zugesprochen.
Franz II. gründete 1804 das Kaisertum Österreich und nahm als Franz I. den Titel Kaiser von Österreich an. 1806 legte er unter dem Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder, womit dieses auch de jure zu bestehen aufhörte. Somit war er für zwei Jahre der einzige Doppelkaiser der Geschichte.
Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Das Land Salzburg fiel im Jahr 1816 als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges Fürsterzbistum gewesen war.
Leitender Politiker des österreichischen Biedermeier war der Außenminister und spätere Staatskanzler Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem ruhigzustellen, um mittels Restauration die alte Ordnung zu erhalten: die absolute Monarchie. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland, gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn, der wichtigsten Bahnstrecke der Monarchie.
In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit; Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k.k. Armee unter Radetzky, Jelačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.
In der Schlacht von Solferino 1859 ging die Vorherrschaft in Norditalien, in der Schlacht von Königgrätz 1866 der Vorsitz im Deutschen Bund verloren. Der dadurch politisch geschwächte Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben; gegen seinen zähen Widerstand erfolgte die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie.
Der mit den Ungarn erzielte Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 führte zur Umwandlung der österreichischen Monarchie in die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie. Diese Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte nur noch weiter an. Während die Bestrebungen der tschechischen Nationalbewegung um einen Österreichisch-Tschechischen Ausgleich scheiterten, konkurrierten die slowakische Nationalbewegung und in geringerem Maße die von kroatischen Intellektuellen angeführte Illyrische Bewegung, die von Russland unterstützt wurde, mit der Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung.
Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatte die Monarchie Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. So wurde Habsburg für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte.
Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Selbstüberschätzung Österreich-Ungarns und die „Automatik“ der europäischen Beistandspakte 1914 zum Ersten Weltkrieg, der 1918 das Ende der k.u.k. Monarchie mit sich brachte.
Österreich-Ungarn zerfiel. Am 21. Oktober 1918 traten die deutschen Reichsratsabgeordneten (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen; den Vorsitz hatte Karl Seitz. Ihr Vollzugsausschuss, ebenso unter Seitz’ Vorsitz, wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs (die Minister hießen Staatssekretäre); erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster provisorischer Außenminister war Viktor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.
Die noch amtierende kaiserliche Regierung versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. und seiner k.k. Regierung verantwortet.
Führende Politiker der k.k. Regierung und des Staatsrates arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichtete. Dies war zwar nicht dasselbe wie eine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik sei.
In der Republik waren erstmals auch alle Frauen wahlberechtigt. In den Koalitionsregierungen 1918–1920 entstanden bedeutende Sozialgesetze (z. B. Schaffung der Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten, Acht-Stunden-Tag, Sozialversicherung). Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.
Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich“ vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik untersagt. Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (z. B. Egerland, Südmähren, Südtirol) durften zudem auf Wunsch der Siegermächte nicht bei Österreich verbleiben. Der Kärntner Abwehrkampf gegen die Truppen des Königreich SHS mobilisierte hingegen die internationale Öffentlichkeit und führte auf Wunsch der Siegermächte zur Volksabstimmung in Südkärnten am 10. Oktober 1920, die eindeutig für die Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes südlich der Drau zur Republik Österreich ausging.
Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen (es gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Für die natürliche Hauptstadt des Gebietes, Ödenburg (Sopron), wurde auf ungarischen Wunsch, der von Italien unterstützt wurde, die Volksabstimmung 1921 im Burgenland durchgeführt, wobei sich die Mehrheit für Ungarn entschied. In den zeitgenössischen österreichischen und ungarischen Darstellungen dieser Volksabstimmung waren zahlreiche Divergenzen zu bemerken. Die Bundesregierung stellten seit 1920 die Christlichsozialen und ihre Koalitionspartner vom rechten Flügel. Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren auf Bundesebene in scharfer Opposition.
Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.
Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Freiheitsbund) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder in Heimwehren als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Die Nachricht vom Schattendorfer Urteil, in dem die Täter freigesprochen wurden, führte am Tag darauf, dem 15. Juli 1927, zur Eskalation im Wiener Justizpalastbrand. Die völlig überforderte Polizei schoss in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Bei der so genannten Julirevolte waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Dr. Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.
In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Mussolini war dafür Vorbild.
Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten (wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung) auseinanderging, verhinderte er im März 1933, auf Grund dieser Geschäftsordnungskrise, sein Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfolglos, obwohl Miklas die Verfassungswidrigkeit von Dollfuß’ Vorgehen klar war.
Zur Problematik dieser Bezeichnungen und zur näheren Information siehe die Artikel Austrofaschismus und Ständestaat.
Dollfuß nützte das versehentlich nicht aufgehobene Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten im Österreichischen Bürgerkrieg ihren gewaltsamen Höhepunkt. Die Regierung setzte das Bundesheer und seine Kanonen ein. Es folgten einige Todesurteile gegen Schutzbündler, die Absetzung des Wiener Bürgermeisters und das Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Vorfeldorganisationen. Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 in der autoritären „Maiverfassung“ den Bundessta